Sachmangelhaftung und Garantie
Der Unterschied
Oftmals werden die Begriffe „Garantie“ und „Sachmangelhaftung“ nicht unterschieden, dabei haben sie völlig verschiedene Inhalte. Die Sachmangelhaftung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers, die gegenüber dem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Verkäufer haftet für einen Mangel, wenn dieser zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt.
Rügt der Käufer den Mangel später, kommt es auch darauf an, ob dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Entsteht der Mangel erst nach der Übergabe, haftet der Verkäufer nicht.
Ob überhaupt ein Mangel vorliegt, gilt es zu klären. Ein verschleißbedingter Defekt, Materialermüdung oder eine andere Schadensursache (z.B. fehlerhafte Wartung oder unsachgemäße Behandlung) führen nicht zu rechtlichen Ansprüchen des Käufers.
Eine Garantie besteht nicht zwingend und automatisch. Eine Garantie wird freiwillig und kostenlos oder gegen Entgelt vom Hersteller (Herstellergarantie) oder Händler unter Verwendung von Garantiebedingungen gegeben. Der Händler kann selbst der Garantiegeber sein (Händlereigengarantie) oder aber es wird eine Versicherung (Gebrauchtwagengarantieversicherung) abgeschlossen.
Tritt der Defekt innerhalb der Garantielaufzeit auf und handelt es sich bei dem defekten Bauteil um ein solches, das unter den Garantieumfang fällt, dann besteht ein Anspruch auf kostenfreie Reparatur. Je nach Laufleistung des Fahrzeuges trägt der Käufer von den Reparaturkosten einen Eigenanteil. Die Lohnkosten trägt er nicht.
Unsere AGB finden Sie sowohl auf dieser Website als auch im Aushang in unseren Geschäftsräumen. Die Gewährleistung/Sachmangelhaftung haben wir gegenüber dem Verbraucher auf ein Jahr begrenzt.
Wir werden Ihnen vor Vertragsunterzeichnung ausreichend Zeit geben, offene Fragen zu erörtern und entsprechende Unterschiede erläutern.